

Arbeitsweise
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Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, mit dem Schwerpunkt kognitive Verhaltenstherapie, ist es mein grundsätzliches Ziel, dich/Sie dabei zu unterstützen, Symptome und Verhaltensauffälligkeiten zu reduzieren. Dabei möchte ich deine individuellen Lebens- und Handlungsspiel-räume fördern, deine Selbstheilungskräfte aktivieren und ein Umdenken ermöglichen. Dafür wende ich geeignete Methoden aus der kognitiven Verhaltenstherapie an, welche sich insbesondere mit belastenden Gedanken, Sorgen und Vorstellungen befassen. Unterstützend hierfür wende ich achtsamkeitsbasierte Ansätze, Ressourcenförderung, Förderung sozialer Kompetenzen sowie konfrontationsbasierte Verfahren an. Sehr wichtig ist mir die Begegnung auf Augenhöhe. Ich bin an dir und deinen Erfahrungen aufrichtig interessiert. Für eine erfolgreiche Behandlung ist mir die Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig. Diese ist in der Regel nach jeder vierten Therapiesitzung mit dem Kind/Jugendlichen vorgesehen.
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Ablauf
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Kennenlerngespräch
In vertrauensvollen Gesprächen lernen wir uns in meiner Praxis kennen und klären miteinander, ob und in welcher Form eine ambulante Psychotherapie oder ein anderes Vorgehen zu empfehlen ist.
Probesitzungen
Hier erfolgt eine weitere Diagnostik, und wir haben die Gelegenheit, festzustellen, ob eine vertrauensvolle, tragfähige Zusammenarbeit aufgebaut werden kann, denn dies ist Grundlage jeder Psychotherapie. Gemeinsam erarbeiten wir die Therapieziele und erstellen einen individuellen Behandlungsplan.
Therapie
Nach einem ärztlichen Konsiliarbericht und der Therapiebewilligung durch die Krankenkasse, erfolgt die Psychotherapie, in der Regel im wöchentlichen Rhythmus (um einen optimalen Therapieerfolg zu erzielen). Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 min.
Beendigung
Zum Therapieende hin liegt der Schwerpunkt auf Loslösung aus der Therapie. So bietet es sich an, die Sitzungen schrittweise auszuschleichen oder Rezidivprophylaxe in größeren Abständen durchzuführen. Dieses Vorgehen erfolgt in Absprache mit dir/Ihnen und entsprechend den individuellen Gegebenheiten.
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Kosten
Die Kosten für die Psychotherapie werden von den gesetzlichen und von den meisten privaten Krankenkassen übernommen. Bei gesetzlich Versicherten rechne ich direkt mit der Krankenkasse, über die Kassenärztliche Vereinigung ab. Dazu bringen Sie bitte zum ersten Termin und jeweils zu Beginn eines jeden Quartals die Gesundheitskarte mit. Bei privat versicherten Patienten richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und es bietet sich an, im Vorfeld mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären, in welchem Umfang die Kosten für die Psychotherapie übernommen werden.
Ausfallhonorar
Als Psychotherapeutin arbeite ich auf reiner Bestellbasis. So werden die Termine für die nächsten Sitzungen in der Regel an den selben Wochentagen zur selben Uhrzeit und mehrere Wochen im Voraus vereinbart. Demzufolge können kurzfristig abgesagte Termine nur selten neu vergeben werden. Aufgrund dieser Planung müssen wir uns als Berufsgruppe gegen das wirtschaftliche Risiko von kurzfristigen Ausfällen absichern, da die Krankenkassen die Kosten dafür nicht übernehmen. Aus diesem Grund bitte ich um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen, weniger als 48 Stunden vor dem Termin, ein Ausfallhonorar fällig wird (Grundlage § 615 BGB). Festlegungen dazu finden sich im Behandlungsvertrag.
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Schweigepflicht
Im Rahmen meiner Berufsausübung unterliege ich der Schweigepflicht nach § 203 STGB. Die Weitergabe von Informationen an Dritte findet nur mit schriftlichem Einverständnis statt, welches jederzeit widerrufen werden kann.
Zur Sicherung der Qualität und Aktualität meiner Therapien nehme ich regelmäßig an anerkannten Fort- und Weiterbildungen, Qualitätszirkel sowie Inter- und Supervisionen teil.